Ihre Aufenthaltsrechte
Für Europäer gehört die Niederlassungsfreiheit, also das Recht in jedem Land der europäischen Gemeinschaft nach eigenem Belieben einen Wohnsitz zu begründen, zu den wesentlichen Grundrechten. Dies fördert auch die wirtschaftliche Entwicklung in der Gemeinschaft, denn Unternehmer müssen sich - unabhängig von ihrer europäischen Herkunft - über Ihr Aufenthaltsrecht keine Gedanken mehr machen. Diese Freiheit hat jedoch spätestens an den Grenzen der EU ein Ende und begrenzt damit die wirtschaftliche Dynamik, die aus den Nachbarstaaten der EU kommt.
Unsere Dienstleistungen:
- Beratung in Fragen der Voraussetzungen für Aufenthaltstitel in der EU
- Entscheidungsunterstützung bei der Auswahl des geeigneten europäischen Standortes
- Begleitung bei der Beantragung der Aufenthaltstitel
- Unterstützung bei der Schaffung antragsbegründender Dokumente, wie zum Beispiel von Unternehmenskonzepten
- Beantragung von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen im Rahmen der Rekrutierung ausländischer Arbeitnehmer aus Nicht- EU- Ländern
- Begleitung bei der Schaffung selbständiger Existenzen


